Die Umsetzung der europäischen Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) ist eine erste Maßnahme, um die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels etwas einzudämmen. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen Käufer künftig unter anderem Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln nicht mehr kurzfristig stornieren können oder einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern dürfen. Außerdem ist vorgesehen, dass...